Hygiene-Konzept des Dorfkinds
nach §5 CoronaVO des Landes Baden-Württemberg vom 23. Juni 2020 (in der ab 30. September gültigen Fassung)
Stand: 28. September 2020
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Allgemeine Hygienemaßnahmen nach §4 CoronaVO
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Regelmäßige und ausreichende Lüftung der Räume
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Regelmäßige Reinigung/Desinfektion von häufig benutzten Oberflächen und Gegenständen
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Reinigung der Sanitäranlagen nach dem Verlassen einer Besucher*innengruppe
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Bereitstellung von Handseife, Desinfektionsmittel und Einmal-Handtüchern
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Rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen
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Teilnehmer*innenbeschränkung
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Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 CoronaVO
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Datenerhebung nach §6 CoronaVO
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Zu den normalen Öffnungszeiten, führt das Dorfkind-Team eine Liste mit Namen und (wenn nicht bereits vorhanden) Telefonnummern der Besucher*innen
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Bei Veranstaltungen liegt am Eingang eine Liste aus, in der sich Besucher*innen vor Betreten des Dorfkinds eintragen müssen
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Die Daten werden vier Wochen lang gespeichert und dann gelöscht
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Veranstaltungen
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Bei Veranstaltungen muss grundsätzlich MNB getragen werden, wenn man sich nicht an einem festen Platz aufhält.
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Bei einer Veranstaltung dürfen höchstens 100 Besucher*innen im Dorfkind sein
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Eine Veranstaltung im Sinne dieses Konzepts ist ein einmaliges Ereignis, welches als Veranstaltung beworben wird.
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Sonstige Regelungen
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Wenn sich zu normalen Öffnungszeiten im Dorfkind weniger als 20 Personen (inkl. Verantwortlicher) aufhalten, kann auf Abstand halten und Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verzichtet werden. Bei mehr als 20 Personen, ist eine MND zu tragen, wenn man sich nicht an einem festen Platz befindet und älter als elf Jahre alt ist.
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Das Dorfkind-Team informiert die Besucher*innen regelmäßig über die aktuelle Besucher*innenanzahl
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Getränke und Speisen dürfen nur an festen Plätzen und nur von je einer Person zu sich genommen werden.
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Vor dem Eintritt, nach dem Niesen/Husten/Nase putzen, sowie vor dem Gehen müssen Hände gewaschen/desinfiziert werden
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Die jeweils aktuelle CoronaVO ist einzuhalten
Verweise:
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CoronaVO des Landes Baden-Württembergs zu finden auf: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
(letzter Abruf: 28.09.2020)
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CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit zu finden auf:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/
(letzter Abruf: 28.09.2020)
Alle Angaben beziehen sich auf die CoronaVO vom 23. Juni 2020 (in der ab 30. September gültigen Fassung) bzw. auf die CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit vom 26. Juni 2020 (in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung).
Normale Öffnungszeiten: z.B. Offener Abend, Filmabend, Billardturnier, usw.
Veranstaltungen: z.B. DK-Geburtstag, Partys jeglicher Art, usw.