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Hygiene-Konzept des Dorfkinds

 

nach §5 CoronaVO des Landes Baden-Württemberg vom 23. Juni 2020 (in der ab 30. September gültigen Fassung)

Stand: 28. September 2020

  1. Allgemeine Hygienemaßnahmen nach §4 CoronaVO

    1. Regelmäßige und ausreichende Lüftung der Räume

    2. Regelmäßige Reinigung/Desinfektion von häufig benutzten Oberflächen und Gegenständen

    3. Reinigung der Sanitäranlagen nach dem Verlassen einer Besucher*innengruppe

    4. Bereitstellung von Handseife, Desinfektionsmittel und Einmal-Handtüchern

    5. Rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen

 

  1. Teilnehmer*innenbeschränkung

    1. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 CoronaVO

 

  1. Datenerhebung nach §6 CoronaVO

    1. Zu den normalen Öffnungszeiten, führt das Dorfkind-Team eine Liste mit Namen und (wenn nicht bereits vorhanden) Telefonnummern der Besucher*innen

    2. Bei Veranstaltungen liegt am Eingang eine Liste aus, in der sich Besucher*innen vor Betreten des Dorfkinds eintragen müssen

    3. Die Daten werden vier Wochen lang gespeichert und dann gelöscht

 

  1. Veranstaltungen

    1. Bei Veranstaltungen muss grundsätzlich MNB getragen werden, wenn man sich nicht an einem festen Platz aufhält.

    2. Bei einer Veranstaltung dürfen höchstens 100 Besucher*innen im Dorfkind sein

    3. Eine Veranstaltung im Sinne dieses Konzepts ist ein einmaliges Ereignis, welches als Veranstaltung beworben wird.

 

 

  1. Sonstige Regelungen

    1. Wenn sich zu normalen Öffnungszeiten im Dorfkind weniger als 20 Personen (inkl. Verantwortlicher) aufhalten, kann auf Abstand halten und Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verzichtet werden. Bei mehr als 20 Personen, ist eine MND zu tragen, wenn man sich nicht an einem festen Platz befindet und älter als elf Jahre alt ist.

    2. Das Dorfkind-Team informiert die Besucher*innen regelmäßig über die aktuelle Besucher*innenanzahl

    3. Getränke und Speisen dürfen nur an festen Plätzen und nur von je einer Person zu sich genommen werden.

    4. Vor dem Eintritt, nach dem Niesen/Husten/Nase putzen, sowie vor dem Gehen müssen Hände gewaschen/desinfiziert werden

 

  1. Die jeweils aktuelle CoronaVO ist einzuhalten

 

 

 

Verweise:

(letzter Abruf: 28.09.2020) 

 

  • CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit zu finden auf:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/

(letzter Abruf: 28.09.2020) 

                   

 

Alle Angaben beziehen sich auf die CoronaVO vom 23. Juni 2020 (in der ab 30. September gültigen Fassung) bzw. auf die CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit vom 26. Juni 2020 (in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung).

 

Normale Öffnungszeiten: z.B. Offener Abend, Filmabend, Billardturnier, usw.

Veranstaltungen: z.B. DK-Geburtstag, Partys jeglicher Art, usw.

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